Pflegevorsorge – Auf der sicheren Seite im Alter

Zu Hause alt werden, anderen nicht zur Last fallen und in der Nähe von Familie und Freunden bleiben, das wünschen sich wohl die meisten.

Gehen die Kinder aus dem Haus wird dies oftmals zum Anlass genommen, um über eine Renovierung oder auch Veränderung der räumlichen Nutzung im Eigenheim nachzudenken. Bereits zu dieser Zeit sollte man sich die Frage stellen, welche baulichen Veränderungen schon jetzt berücksichtigt werden können, die im späteren Alter oder gar bei Pflegebedürftigkeit das Leben erleichtern können. So kann die Entscheidung für eine ebenerdige Dusche, das Entfernen von Türschwellen im Haus oder das Entfernen von Stufen auf dem Weg zum Hauseingang vorausschauend sein.

In einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln Sie Ihre Wünsche sofern Sie es nicht mehr ganz oder teilweise selber können.

Pflegefall finanzieren

Ob und wann ein Mensch pflegebedürftig wird ist in den meistens nicht vorhersehbar, deshalb sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, wie ein möglicher Pflegefall finanziert werden kann. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Durch das Pflegestärkungsgesetz II stehen Pflegebedürftigen seit Januar 2017 in den meisten Fällen mehr Geld zu, doch oftmals reichen diese Leistungen nicht aus, um alle Kosten vollständig abzudecken und es entsteht eine Lücke.

Um diese Lücke zu schließen kann es durchaus sinnvoll sein durch eine private Pflegezusatzversicherung vorzusorgen.

Pflegetagegeldversicherung

Im Pflegefall wird dem Versicherten abhängig vom Pflegegrad ein Tagegeld in vereinbarter Höhe gezahlt. Sie können über das Geld frei verfügen und dieses zum Beispiel für pflegende Angehörige oder eine von uns vermittelte 24 Stunden Pflegekraft verwenden.

Eingezahlt werden Versicherungsbeiträge ein Leben lang und können während der Vertragslaufzeit steigen, beispielsweise wenn sich die Leistungen erhöhen oder die Ausgaben über dem liegen, was der Versicherer ursprünglich kalkuliert hat.

Zu beachten ist, wer seinen Versicherungsvertrag kündigt, verliert die bis dahin eingezahlten Beiträge. Der Vertrag kann nur in wenigen Ausnahmen für kurze Zeit ruhen.

Seit Anfang 2013 gibt es den sogenannten Pflege-Bahr (benannt nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister der FDP Daniel Bahr). Zu den monatlichen eingezahlten Beiträgen von mindestens zehn Euro gibt der Staat eine Förderung von 5 Euro pro Monat (60 Euro pro Jahr) zusätzlich dazu. Der Vorteil ist, dass der Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss keine Rolle spielen darf und Versicherer in diesem Tarif niemanden auf Grund von Vorerkrankungen und gesundheitlichen Risiken ablehnen dürfen. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen meistens erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren gezahlt werden und der Leistungsumfang oftmals nicht ausreicht, um eine eventuelle Versorgungslücke zu schließen.

Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegekostenversicherung werden nachgewiesene Kosten, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind, bis zu einer jährlich festgelegten Höhe oder Prozentsatz für die ambulante oder stationäre Pflege erstattet. Um Leistungen zu erhalten, müssen Belege und Rechnungen gesammelt und der Versicherung vorgelegt werden. Erfolgt die Pflege durch Angehörige werden keine oder geringere Leistungen übernommen. Die Versicherungsbeiträge werden lebenslang gezahlt und können auch hier – wie beim Pflegetagegeld – steigen. Wird der Vertrag gekündigt sind die eingezahlten Beiträge weg.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist ähnlich einer Lebensversicherung, welche bei Pflegebedürftigkeit eine vereinbarte monatliche Pflegerente zahlt. Über die Verwendung der Pflegerente kann der Pflegebedürfte frei entscheiden. Die Pflegerente richtet sich nach dem vorliegenden Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad ist, umso höher ist in der Regel auch die Pflegerente. Ein Vorteil ist, dass die Beitragshöhe während der Laufzeit stabil bleibt und die Beiträge bei eintretender Pflegebedürftigkeit in der Regel nicht mehr bezahlt werden müssen. Beitragszahlungen können auch ausgesetzt werden, jedoch verringert sich hierdurch die zu erwartende Pflegerente. Wie hoch die Pflegerente letztendlich ist, hängt davon ab, wie hoch das angesparte Vermögen ist. Ein Mindestbetrag (auch Garantieleistung genannt) wird garantiert und kann sich bei positiver Entwicklung der Kapitalanlagen durch erwirtschaftete Überschüsse erhöhen. Sollte der Vertrag vorzeitig gekündigt werden, gibt es einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück oder eine verringerte Pflegerente.

Bei den drei Varianten Pflegetagegeldversicherung (außer Pflege-Bahr), Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung werden Gesundheitsfragen im Antrag gestellt. Bei Vorerkrankungen kann es zu Ablehnungen oder Risikozuschlägen kommen.