Glücklich zuhause
Nach EU-Recht legal
Rechtliche Situation
Seit dem 1. Mai 2011 wurden die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürgerinnen und Bürger aus den ostmitteleuropäischen EU-Betrittsstaaten aufgehoben. Dies bedeutet, dass es den EU-Bürgern erlaubt ist, in jedem EU-Mitgliedsstaat unter den gleichen Bedingungen wie die Angehörigen dieser Staaten eine Beschäftigung auszuüben.
Die aurea Pflegevermittlungs GmbH vermittelt Ihnen Haushaltshilfen und Betreuungskräfte hauptsächlich aus dem Baltikum und aus Polen nach dem Entsendemodell:
Das sind geprüfte und verlässliche Personen mit Pflegeerfahrung, die bei unseren Kooperationspartnern in den jeweiligen Heimatländern angestellt sind. Für sie werden im Heimatland vorschriftsmäßig Steuern- und Sozialabgaben entrichtet. Die Betreuungskräfte werden von unserem Kooperationspartnern nach Deutschland entsandt, um in häuslicher Gemeinschaft bei einer zu betreuenden Person zu leben und sich individuell um sie zu kümmern.
Wir schließen ausschließlich Kooperationsverträge mit Partnern, die alle rechtlichen Vorgaben und auch das bei uns geltende Recht auf Mindestlohn einhalten.
Für Sie bedeutet dies – alles ist nach geltendem EU-Recht legal.
Neben dem von uns momentan angebotenen Entsendemodell gibt es noch weitere Beschäftigungsmöglichkeiten:
I. Entsendemodell
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen Privathaushalt und Entsendeunternehmen. Wir vermitteln Betreuungskräfte, die bei Arbeitgebern in Osteuropa direkt angestellt sind und welche nach Deutschland entsandt werden.
Wir stehen Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner übernehmen wir alles Organisatorische. Sie haben keinerlei Risiko.
II. Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell
Die Betreuungskraft wird direkt als Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag im Privathaushalt angestellt. Sie werden zum Arbeitgeber und haben vielfältige Melde- und Abgabepflichten sowie Auflagen zu erfüllen.
Dies sind unter anderem:
- Anmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge
- Abführung der Lohnsteuer
- Beachtung des Mindestlohnes
- Die Überbrückung von Krankheits- und Urlaubszeiten der Betreuungskraft muss selbst organisiert werden.
III. Selbstständige, bzw. freiberufliche Pflegekraft aus dem Baltikum
Die Betreuungskraft hat in Deutschland oder ihrem Heimatland ein Gewerbe angemeldet und rechnet ihre Leistung auf eigene Rechnung ab. Es wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
Die Betreuungskraft muss mehrere Kunden betreuen, sonst kann von einer Scheinselbstständigkeit ausgegangen werden. Hier drohen Strafen von staatlicher Seite. Die Überbrückung von Krankheits- und Urlaubszeiten der Betreuungskraft muss selbst organisiert werden.