Polnische Pflegekräfte – Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Mit zunehmendem Alter lässt oft die Alltagskompetenz der Eltern oder Großeltern nach. Die Familie, insbesondere die nächsten Angehörigen, stehen vor einer großen Herausforderung. Die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst reicht oftmals nicht aus, eine Pflegeheimunterbringung ist für viele ausgeschlossen, doch eine Pflege in Eigenleistung würde bedeuten, dass man seinen Beruf aufgeben und sein eigenes Familienleben hinten an stellen müsste. Es gibt eine Lösung, die Entlastung zu fairen Preisen ermöglicht: die sogenannte 24h Pflege durch Polnische Pflegekräfte.

Warum polnische Pflegekräfte eine gute Wahl sind

In Polen und im gesamten osteuropäischen Raum spielt die Familie eine große Rolle. So ist es in Polen oft üblich, dass mehrere Generationen gemeinsam unter einem Dach wohnen. Die Großeltern kümmern sich um die Kinder, Enkelkinder und ebenso umgekehrt, wenn die ältere Generation Pflege und Betreuung braucht.

Der Begriff „polnische Pflegekräfte“ hat sich in unserer Gesellschaft eingebürgert, auch wenn die Pflegekräfte aus anderen osteuropäischen Ländern, wie beispielsweise Litauen, Bulgarien, Slowakei, Rumänien usw. kommen. Die emotionale Mentalität, das Fingerspitzengefühl und die Aufopferung für den Beruf sind nur drei Gründe, die für „polnische Pflegekräfte“ sprechen.

Wichtig ist das Wissen darüber, dass es sich in den meisten Fällen nicht um eine medizinische Pflegekraft handelt. Vielmehr sind „polnische Pflegekräfte“ eine Unterstützung bei allen Dingen des täglichen Lebens. Sie sind wichtige Ansprechpartner für die Angehörigen und übernehmen bzw. helfen bei der

Aktivierenden Pflege – Motivation ohne zeitlichen Druck

Grundpflege – Hilfestellung bei der täglichen Körperhygiene, Auswahl der Kleidung, An- und Auskleiden, Einnahme der Mahlzeiten, Mobilität, beim Toilettengang, Wechsel von Inkontinenzartikeln usw.

Hauswirtschaftlichen Versorgung – Einkaufen von Lebensmitteln und alltägliche Dingen, Zubereitung von allen Mahlzeiten, Wohnungsreinigung, Wäsche waschen und bügeln usw.

Betreuung – individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt, zum Beispiel gemeinsame Spaziergänge, Spiele spielen, Gespräche und Gesellschaft leisten, Fernsehen, Begleitung zum Arzt

Die medizinische Behandlungspflege, wie zum Beispiel Wundversorgung oder An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutdruckkontrolle, Katheter legen oder wechseln usw. dürfen die „polnischen Pflegekräfte“ nicht durchführen. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich zugelassene Pflegekräfte des ambulanten Pflegedienstes.

„Polnische Pflegekräfte“ sind aus der häuslichen Pflege in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen.
Eine der Voraussetzung hierfür ist, dass die pflegebedürftige Person der „polnischen Pflegekraft“ ein eigenes möbliertes Zimmer für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zur Verfügung stellen kann. Somit ist auch schnelle Hilfe gewährleistet, wenn ein Notfall eintreten sollte. Bad und Küche können zusammen genutzt werden.

Polnische Pflegekräfte – darauf sollten Familien achten

Die Entscheidung, wonach man „polnische Pflegekräfte“ auswählt und worauf man explizit achten sollte, ist nicht einfach. Daher empfiehlt es sich Kontakt zu einer seriösen Pflegevermittlungsagentur aufzunehmen und seine individuellen Bedürfnisse zu besprechen.

Die aurea Pflegevermittlungs GmbH vermittelt „polnischen Pflegekräfte“ nach dem Entsendemodell. Das heißt die „Pflegekraft“ ist bei einer osteuropäischen Partneragentur angestellt. Die Familie schließt mit dem Entsendeunternehmen einen Dienstleistungsvertrag ab. Während der gesamten Betreuungszeit begleitet die aurea Pflegevermittlungs GmbH die Familien und ist ihr Ansprechpartner. Lassen Sie sich jetzt gerne unverbindlich beraten.

Vorteile bei der aurea Pflegevermittlungs GmbH

  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Vermittlung von erfahrenen deutschsprachigen polnischen Pflegekräften
  • 100% legal angemeldet und versichert
  • Keine Jahres-/Abschlussgebühr
  • 4 Wochen Probezeit – kurzfristiges Kündigungsrecht