Glücklich zuhause

Das bekommen Sie geschenkt

Pflegehilfsmittel

Gesetzliche Regelung für kostenlose Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro pro Monat

Jedem Pflegebedürftigem stehen seit Januar 2015 nach einem Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen kostenlose Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch benötigt werden, in Höhe von 40 Euro pro Monat zu. Durch diesen Gesetzesanspruch ist es nun einfach möglich, den individuellen Bedarf an Pflegehilfsmitteln pro Monat einfach per Post und kostenlos zu erhalten. Dabei stehen verschiedene Varianten eines festgelegten Produktsortiments zur Verfügung, die Sie individuell ausgewählt werden können.

Es gibt spezielle Anbieter von Pflegeprodukten, die folgenden Rund-um-Service anbieten:

  • Sie wählen Ihr individuelles Produktsortiment
  • Der Anbieter stellt bei der Pflegekasse einen Antrag auf Bewilligung der Kostenüberübernahme
  • Die monatliche Hilfe Ihres Pflegemittel-Pakets erfolgt pünktlich und kostenfrei
  • Die Abrechnung über die Pflegekasse wird direkt vom Anbieter abgewickelt
  • Üblicherweise können Produkte jederzeit gewechselt werden
  • Dieser Vertrag kann kurzfristig gekündigt werden
Pflegehilfsmittel
kostenlose Pflegehilfsmittel

Ein bedarfsorientiertes Pflegehilfsmittel-Sortiment beinhaltet zum Beispiel:

  • Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch
  • Einmalhandschuhe aus Latex oder Vinyl
  • Händedesinfektion als gebrauchsfertige Lösung
  • Flächendesinfektion als gebrauchsfertige Lösung
  • Mundschutz zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
  • Alle Produkte können in unterschiedlichen Stückzahlen beigelegt werden.
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