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Zuschüsse für die 24 Stunden Pflege

Zuschüsse

Für die Beschäftigung einer 24-Stunden-Betreuungskraft können verschiedene Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Im Folgenden finden Sie dazu eine Auflistung und eine kurze Beschreibung von verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.
Die angegebenen Zahlen orientieren sich an allgemeinen Veröffentlichungen.

Über jeden Zuschuss wird individuell entschieden.
Für die Ermittlung der jeweils persönlichen finanziellen Unterstützung wenden Sie sich daher bitte an die entsprechend zuständigen Beratungsstellen.

Steuer-Vorteile

Leistungen von 24-Stunden–Haushaltshilfen können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd bei der Steuererklärung gelten gemacht werden.

Eine qualifizierte Beratung bei einem Steuerberater ist empfehlenswert.

Haushaltshilfe im Krankenfall

Die Leistungen einer Haushaltshilfe können unter bestimmten Voraussetzungen von verschiedenen Versicherungen finanziell gefördert werden.

Das gilt insbesondere bei einem krankheitsbedingten Ausfall der haushaltsführenden Person, vor allem wenn ein minderjähriges Kind zu betreuen ist.

Bei gesundheitlichen Problemen in der Schwangerschaft kann ein Arzt bei allen Krankenkassen eine Haushaltshilfe verordnen, auch wenn kein weiteres Kind im Haushalt lebt.

Begutachtet wird der Unterstützungsbedarf üblicherweise vom medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenversicherung.

Da die Angebote unterschiedlich geregelt sind, ist eine Rücksprache mit den jeweiligen Versicherungen immer notwendig.

Dabei können Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung oder die Sozialhilfe Ansprechpartner sein.

Zuschüsse zum Pflegegeld

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Unterstützungen für Pflegebedürftige

Pflegebedürftige erhalten für die häusliche und/oder stationäre Pflege Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Um Leistungen beziehen zu können muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Für eine entsprechende Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Pflegegeld für eine Betreuung zu Hause

Pflegesachleistungen für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten

Wird die häusliche Pflege von einer zum Beispiel von uns vermittelten Betreuungskraft oder von einem Angehörigen übernommen, hat man ein Anrecht auf ein Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von dem individuell ermittelten Pflegegrad.

Die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienstes wird über Pflegesachleistungen finanziell abgegolten.

Pflegedienste die einen Vertrag mit der jeweiligen Pflegekasse abgeschlossen haben, können Ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Kombinationsleistung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander in verschiedener Weise kombiniert werden.

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN KÖNNEN BEANTRAGT WERDEN:

Pflegehilfsmittel

Betreuungs- und Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige

Regelmäßig notwendige Verbrauchs-Produkte für die Pflege von Bedürftigen sind Pflegehilfsmittel.
Dazu zählen zum Beispiel Einmal-Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung für notwendige Pflegehilfsmittel. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite „Pflegehilfsmittel„.

Wohnungsanpassung

Um die häusliche Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen, beteiligt sich die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen an bedarfsgerechten Umbaumaßnahmen in der Wohnung.

Dazu zählen zum Beispiel ein behindertengerechter Badezimmerumbau, der Einbau eines Treppenlifts oder Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer.

Der Zuschuss kann bis zu 4.000 Euro je Maßnahme betragen.

Wird ein Angehöriger zu Hause gepflegt, gibt es neben den Pflegesachleistungen beziehungsweise dem Pflegegeld einen zusätzlichen monatlichen Betreuungs- und Entlastungsbetrag.

Bei altersverwirrten, demenzkranken, geistig behinderten oder psychisch kranken Menschen, die einen besonders hohen Bedarf an Betreuung haben, erhöht sich der Betrag.

Der Betrag ist zweckgebunden und kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Besondere Angebote zur Betreuung oder hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote, wie familienentlastende Dienste oder Betreuungsgruppen für Demenzkranke

Die Kosten werden nach Vorlage der Rechnungen erstattet.
Beträge für in einem Jahr nicht in Anspruch genommene Leistungen, können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.

(Quelle: AOK-Die Gesundheitskasse)

Verhinderungspflege

Wenn Angehörige die Pflege vorübergehend aus bestimmten Gründen nicht ausführen können, kann Verhinderungspflege beantragt und gewährt werden. Vorausgesetzt, dass der Angehörige den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens 6 Monaten zu Hause gepflegt hat und dieser Minimum in Pflegegrad 2 eingestuft ist.

Gründe für die Verhinderungspflege können zum Beispiel Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson sein.

Die Pflegekasse kann die Kosten für die Ersatzpflege bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr übernehmen.

Kurzzeitpflege

Ist die häusliche Pflege zeitweise oder noch nicht möglich, wie zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, kann für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

Die Pflegekasse kann Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 bezuschussen.

Kombinationsmöglichkeit

Sofern im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde, können bis zu 806 Euro für die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt werden.

Durch diese Kombination der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kann sich der zur Verfügung gestellte Zuschuss auf 2.418 Euro für die Verhinderungspflege erhöhen.

Andersherum – insofern im laufenden Kalenderjahr noch keine Verhinderungspflege in Anspruch genommen wurde, kann diese Leistung für die Kurzzeitpflege bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Damit kann sich der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege auf insgesamt 3.386 Euro pro Jahr erhöhen.

Ausführliche Informationen über die Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei einem unabhängigen Pflegeberater.

Auf einen Blick: Zuschüsse 2024

Übersicht über wesentliche Zuschüsse, abhängig von den jeweiligen Pflegegraden

Informationen im Internet:

Viele Informationen wurden von folgenden Internetseiten übernommen:

Beta-Institut (gemeinnütziges Institut, das Sozialrecht verständlich macht):
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Haushaltshilfe-172.html

AOK – Die Gesundheitskasse:
https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/

Bundesministerium für Gesundheit:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html