Rauchwarnmelder – Ein Lebensretter an der Zimmerdecke
Jährlich sterben Menschen an den Folgen eines Wohnungsbrandes. Brandursachen können beispielsweise Kurzschlüsse an elektrischen Geräten, Überlastungen an Steckdosenleisten, defekte Kabel sein, auch Kerzen und offenes Feuer sollten nie unbeaufsichtigt brennen. Da der Mensch im Schlaf nichts riecht, werden Brände gerade in der Nacht zur tödlichen Gefahr. Bereits wenige Atemzüge des Brandrauches können tödlich sein. Rauchwarnmelder können Leben retten.
Im privaten Bereich sind meist optische Rauchwarnmelder im Einsatz, die in der Regel über eine Batterie betrieben werden. Die Rauchwarnmelder haben neben einem Sensor zum Erkennen von Rauch eine eingebaute Alarmfunktion mit einem durchdringenden Signalton.
Da Rauch aufsteigt, ist die Montage an der Zimmerdecke – idealerweise in der Mitte – wichtig. Der Abstand zu Wänden und beispielsweise Lampen muss mindestens 50 cm betragen. Ist der Raum größer als 60 qm oder unterteilt, sollte zusätzlich ein weiterer Rauchwarnmelder montiert werden. Die Montage eines Rauchwarnmelders ist in der Regel einfach, da Schrauben usw. meistens gleich mitgeliefert werden. Die Richtlinien für eine ordnungsgemäße Installation und Wartung sind in der sogenannten Anwendungsnorm DIN 14676 festgelegt.
Inzwischen ist in Deutschland in allen Bundesländern die Installation von Rauchwarnmeldern vorgeschrieben. Jedes einzelne Bundesland regelt dies in der jeweiligen Landesbauordnung. Einheitlich in allen Bundesländern ist geregelt, dass mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern und Fluren (Rettungswegen) vorhanden sein muss. Um einen optimalen Schutz zu haben, sollten Sie in jedem Raum (für Küche und Bad gelten Besonderheiten) der Wohnung oder des Einfamilienhauses – einschließlich Keller und Dachboden – einen Rauchwarnmelder anbringen.
In allen 16 Bundesländern gilt bereits die Einbaupflicht für Neu- und Umbauten. In einigen Bundesländern gibt es noch Übergangsfristen in der Einbaupflicht für bestehende Wohnungen wie in Bayern bis 31.12.2017, in Berlin und Brandenburg bis 31.12.2020, in Thüringen bis 31.12.2018. In Sachsen gibt es für Bestandsbauten bisher keine Nachrüstungspflicht.
Für den Einbau von Rauchwarnmeldern ist in allen Bundesländern der Eigentümer verpflichtet. Die Verantwortlichkeit für die Wartung und Betriebsbereitschaft ist unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern ist es der Eigentümer/Vermieter, in anderen der Mieter.