Plötzlicher Pflegefall – wie geht es weiter?

Plötzlicher Pflegefall – Informationen für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Tritt in der eigenen Familie plötzlich ein Pflegefall auf, fühlen sich viele Menschen mit der Situation überfordert. Im folgenden Text erfahren Sie, was bei Eintritt des Pflegefalls zu tun ist.

Wann liegt ein Pflegefall vor?

Ein Pflegefall liegt laut der Definition des § 14 SGB XI vor, wenn eine Person derartig eingeschränkt ist, dass sie zu der Erledigung ihrer Aufgaben auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist. Pflegebedürftigkeit kann durch körperliche Einschränkungen (z. B. eine Herzschwäche) oder durch geistige Beeinträchtigungen (z. B. Demenz) entstehen. Aber auch nach einem plötzlichen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt können Schäden zurückbleiben, die eine Pflegebedürftigkeit nach sich ziehen.

Unterstützung im Familienkreis

Werden Vater oder Mutter zu einem Pflegefall, muss die ganze Familie entscheiden, wie die Pflege gestaltet werden soll. Es ist z. B. denkbar, dass ein Familienmitglied sämtliche Pflegeleistungen übernimmt. In diesem Fall erhält die pflegebedürftige Person den ganzen Tag Unterstützung. Die Pflege beginnt morgens beim Aufstehen und der Morgentoilette.

Optimal ist es, wenn der pflegende Angehörige keine beruflichen Verpflichtungen hat. Andernfalls ist es vielleicht möglich, dass mehrere Familienmitglieder sich die Aufgaben teilen. Eine 24h Betreuungskraft oder auch die Installation eines Hausnotrufs kann zusätzliche Entlastung bringen.

Antrag auf einen Pflegegrad stellen

Um für den Pflegefall Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten, muss dort ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden. Für die Bewilligung des Antrags wird die pflegebedürftige Person von einem Beauftragten der Pflegekasse begutachtet. Gibt die Pflegekasse dem Antrag statt, erfolgt die Einordnung der pflegebedürftigen Person in einen Pflegegrad. Insgesamt gibt es seit der Pflegereform 2017 fünf Pflegegrade. Je höher der Pflegerad ist, desto höher sind die finanziellen Leistungen der Pflegekasse.

Häusliche Pflege oder Pflegeheim

Kann die Pflege nicht von einem Angehörigen erbracht werden, stellt sich für den Pflegefall die Frage, ob und wie die Pflege zu Hause organisiert werden kann oder sich die Unterbringung in einem Pflegeheim als notwendig erweist.

Hilfreiche Informationen finden Sie auch in einem unserer früheren Beiträge.

Individuelle Beratung suchen

Jeder Pflegefall gestaltet sich anders. Deshalb ist es notwendig, sich über die Möglichkeiten der Pflege individuell beraten zu lassen. Neben der ambulanten Pflege, Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, Unterbringung in einem Pflegeheim gibt es zum Beispiel auch die Möglichkeit des betreuten Wohnens oder einer Wohngemeinschaft.

Rechtliche Vorsorge nicht vergessen

Wird eine angehörige Person pflegebedürftig, müssen sich die anderen Familienmitglieder um die rechtlichen Belange kümmern. Falls nicht schon geschehen, bevor der Pflegefall eintritt, sollten eine Betreuungsvollmacht und eine Vorsorgevollmacht dafür sorgen, dass eine vertrauenswürdige Person des Pflegebedürftigen mit der Erledigung der Aufgaben betraut wird, zu der die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage ist.

Ein Testament braucht nicht in jedem Fall erstellt zu werden. Ist die Erbfolge jedoch nicht geklärt und besteht der Nachlass aus einem größeren Vermögen, gibt die testamentarische Verfügung allen Beteiligten Sicherheit.