So lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben – Immobilien-Leibrente
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die Pflege und Versorgung durch nahe Angehörige oder auch Pflegefachkräfte, doch oftmals decken die gezahlten Leistungen die tatsächlichen Kosten nicht. Eine mögliche Pflegevorsorge haben wir Ihnen bereits hier vorgestellt.
Viele Senioren haben sich in jungen Jahren den Traum erfüllt und eine eigene Immobilie angeschafft, um eine Absicherung für das Alter zu haben. Doch was tun, wenn die finanziellen Möglichkeiten fehlen, um den Lebensabend so zu verbringen, wie man es sich erhofft hat. Ein möglicher Weg, das in dem Wohneigentum gebundene Vermögen für den Lebensabend zu nutzen, ohne ausziehen zu müssen und woanders Miete zu zahlen, ist die Immobilien-Leibrente.
Wie funktioniert die Immobilien-Leibrente ?
Senioren ab 70 Jahren, die über ein möglichst schuldenfreies Wohneigentum verfügen, können den Immobilienwert in eine monatliche Zusatzrente umwandeln. Dabei verkaufen die Senioren ihre eigene Immobilie und bekommen im Gegenzug lebenslang zwei im Grundbuch notariell verankerte geltende Rechte
- Monatliche Leibrente durch Eintragung einer Reallast (z.B. BGB §§ 1105-1112)
- Mietfreies Wohnrecht wie ein Eigentümer (Nebenkosten sind weiterhin zu zahlen).
Wie erfolgt die Berechnung der Immobilien-Leibrente ?
Die Hauptkriterien für die Berechnung sind unter anderem:
- das Alter und Geschlecht des Immobilieneigentümers
- der Wert des lebenslangen Wohnrechts, die Lebenserwartung wird auf Basis der aktuellen Generationen-Sterbetafeln des Statistischen Bundesamt berechnet, sowie Zinsfaktoren
- die Art der Immobilie (Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte)
- der Verkehrswert der Immobilie
Worauf sollten Sie achten?
Lassen Sie sich fachkundig von Experten unverbindlich und individuell beraten, ob die Immobilien-Leibrente für Sie passend ist.
Das Vertragsangebot sollte auf Basis eines Wertgutachtens von einem externen unabhängigen Sachverständigen erfolgen. Die vereinbarte Mindestlaufzeit sollte wenigstens fünf oder sogar zehn Jahre betragen. Hierdurch können Erben im Falle eines früheren Todes profitieren. Das lebenslange Wohnrecht und die Rentenzahlungen müssen im Grundbuch erstrangig verankert sein. Der Käufer der Immobilie sollte sich vertraglich zur Übernahme von Instandhaltungskosten verpflichten.
Sollte dennoch beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen ein Auszug vor Lebensende notwendig sein, dürfen Sie Ihre verkaufte Immobilie vermieten und die Einnahme hieraus für sich verwenden.