Die Grundpflege in der Altenpflege

Viele ältere oder pflegebedürftige Menschen möchten ihren Lebensabend gern in ihrem vertrauten Umfeld verbringen, obwohl sie bei der Bewältigung des Alltags eingeschränkt sind. Die häusliche Pflege ist geeignet, um dieses Defizit auszugleichen. So können auch Pflegebedürftige weiterhin ein selbst bestimmtes Leben führen.

Was versteht man unter Grundpflege?

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie kommt den pflegebedürftigen Menschen zugute, die die Verrichtungen des Alltags nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können. Hauptbestandteil ist die tägliche pflegerische Hilfestellung bei der Ernährung, Aufrechterhaltung der Mobilität, bei der Körperpflege sowie beim An- und Auskleiden.

Welche Leistungen erbringt die Grundpflege?

Hier wird zwischen der großen und kleinen Grundpflege unterschieden. Die Leistungen richten sich nach dem Grad der individuellen Einschränkung der pflegebedürftigen Person. Während die kleine Grundpflege im Wesentlichen nur eine gewisse Hilfestellung gibt, beinhaltet die große Grundpflege weiterreichende Leistungen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die betreffende Person auch mit Unterstützung nicht mehr selbst waschen oder einfache Dinge verrichten kann.

Das sind die wichtigsten Leistungen der Grundpflege im Überblick:

  • Hilfe bei der Körperpflege. Dazu gehört Waschen, Rasieren, Hautpflege, Haarwäsche. Eingeschlossen sind die Zahnpflege sowie das Reinigen von Zahnersatz.
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Dabei wird die Nahrung mundgerecht angerichtet und zerkleinert, eventuell vorhandene Gräten und Knochen entfernt.
  • Hilfestellung beim Toilettengang, Kontrolle der Ausscheidungen (Stuhl, Urin) mit sich anschließender Hygiene im Intimbereich. Das Wechseln von Inkontinenzutensilien gehört ebenfalls dazu wie das Reinigen und Wechseln eines Katheders oder Urinbeutels sowie das Beseitigen eventuell entstandener Verunreinigungen
  • Die Aufrechterhaltung der häuslichen Mobilität umfasst Hilfe beim Aufstehen, beim zu Bett gehen, beim An- und Auskleiden sowie beim Aufsuchen der Toilette. Bei einem erforderlichen Arztbesuch oder für sonstige therapeutische Maßnahmen wird ebenfalls Hilfestellung angeboten.

Wichtig zu wissen: Das Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Waren des täglichen Bedarfs sowie die Zubereitung des Essens sind in den Leistungen nicht inbegriffen. Diese zählen zu den hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen.

Wer hat Anspruch auf Grundpflege?

Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad hat Anspruch auf eine Grundpflege. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei Pflegegrad 1 nur der sogenannte Entlastungsbetrag https://aurea-pflegevermittlung.de/der-entlastungsbetrag-unterstuetzt-die-haeusliche-pflege-ab-pflegegrad-1/ von 125 Euro pro Monat zur Verfügung steht.
Wichtig zu wissen: Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen durch ambulanten Pflegedienst gibt es erst ab Pflegegrad 2. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI).

Die Höhe von Pflegegeld / Pflegesachleistung in Abhängigkeit vom jeweiligen Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro / 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 316 Euro / 689 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro / 1.298 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro / 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro / 1.995 Euro

Wer kann die Grundpflege durchführen?

Die Grundpflege kann von Angehörigen, einen ambulanten Pflegedienst oder von einer Betreuungskraft im Rahmen der sogenannten „24h Pflege“ erbracht werden. Hierbei werden besonders die individuellen vorhandenen Ressourcen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Hier findet die aktivierende Pflege Berücksichtigung.

Wer übernimmt die Kosten?

Wird die Grundpflege von einem Arzt – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt – verordnet, ist dies nach SGB V eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Liegt eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) vor, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Grundpflege nach SGB XI.

Oftmals reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus und decken nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten ab. Der Differenzbetrag muss von den Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Je nach persönlicher Situation kann es vorteilhaft sein, eine private Zusatzpflegeversicherung abzuschließen.