Patienten-Entlassungsmanagement in Krankenhäusern

Wenn Patienten und Patientinnen aus dem Krankenhaus entlassen werden, sind sie in den meisten Fällen weder vollständig geheilt, noch selbständig. Es werden Medikamente und weitere medizinische Betreuung benötigt, oft wird häusliche Pflege in unterschiedlichem Umfang gebraucht. Bislang war die Organisation dieser Maßnahmen Patientensache. Dass das den Heilungsprozess nicht unbedingt beschleunigt, sondern im Gegenteil hinderlich ist, versteht sich von selbst. Daher sind Krankenhäuser und andere Einrichtungen seit Mitte 2017 verpflichtet Entlassungs- und Versorgungsmanagement zu gewährleisten.

Durchgehende Pflege und Versorgung muss gewährleistet sein

Wenn Menschen nach Unfällen oder Operationen aus der Klinik entlassen werden, sind sie in der Regel auf Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Hilfe im Alltag angewiesen. Denn die Krankenhäuser entlassen ihre Patienten und Patientinnen tendenziell zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Was bei einem jungen Menschen mit Familienangehörigen und einem engmaschigen sozialen Netzwerk noch recht unproblematisch ist, wird bei älteren Menschen schnell zum Problem: Wer soll sich kümmern? Die Patienten und Patientinnen sind oft selbst nicht in der Lage, bei Fachärzten und Apotheken vorstellig zu werden. Sie sind bettlägerig oder haben Mühe zu gehen. Insbesondere bei Entlassungen am Wochenende oder in der Ferienzeit sowie vor Feiertagen ist die weitere Versorgung ein großes Problem. Wer organisiert Rehabilitation und Weiterbehandlung? Welcher Arzt ist überhaupt zuständig? Und wer kauft ein, wäscht und kümmert sich um den Haushalt? Insbesondere bei Senioren und Seniorinnen, aber auch bei Menschen im mittleren Lebensalter ist die Grundversorgung nicht immer sichergestellt. Das neue Entlassungs- und Versorgungsmanagement der Krankenhäuser sieht vor, dass von der medikamentösen Versorgung über Verbandmaterial bis hin zu Pflege, Rehabilitation, Freistellung von der Arbeit und Weiterbehandlung alles von den behandelnden Krankenhausärzten und -ärztinnen verordnet werden kann. Und zwar für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen. Häusliche Krankenpflege und Soziotherapie gehören selbstverständlich dazu.

Ganz konkret: Von der Erfassung über die Planung bis hin zur Organisation

Es reicht nicht mehr aus, den Bedarf der Patienten und Patientinnen nur zu erfassen. Die Krankenhäuser müssen zusätzlich einen konkreten Behandlungsplan aufstellen, der detailliert regelt, was alles benötigt wird und wie es zu organisieren ist. Differenzierte Assessments und spezifische Standards stellen sicher, dass auch in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Personen und diejenigen, die sich nicht selbst versorgen können, gut betreut sind. Kurzzeitpflege und Haushaltshilfen können verordnet werden. Neu ist auch, dass das Krankenhaus jetzt rechtzeitig vor der Entlassung in Zusammenarbeit mit der Krankenkasse und der Pflegekasse die für die Umsetzung des Plans erforderliche Versorgung organisieren muss. Ärzte und Ärztinnen, Reha-Einrichtungen und ambulante Pflegedienste, aber auch stationäre Pflegedienste müssen kontaktiert und aufeinander abgestimmt werden. Das ist viel Aufwand, der bislang von den Patienten und Patientinnen sowie ihren Angehörigen geleistet werden musste.

Was genau von den Krankenhäusern geleistet werden muss, wie die Mindestanforderungen sind und was bei der Umsetzung zu beachten ist, darüber informiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.. Für Patienten und Patientinnen ist wichtig zu wissen, dass sie nicht alleingelassen werden. Wie genau die einzelnen Kliniken das Entlassungsmanagement regeln, steht jeweils auf deren Internetseite.

Und der Datenschutz?

Patienten und Patientinnen müssen schriftlich ihre Einwilligung geben, dass ihre Daten zur Organisation der weiteren Behandlung und Pflege an die respektiven Einrichtungen weitergegeben werden dürfen. Die freie Arztwahl und die bisherigen Wahlrechte bezüglich der Leistungen der Pflegekasse sind weiterhin garantiert. Und natürlich ist die 24-Stunden-Pflege im häuslichen Umfeld direkt nach dem Krankenhausaufenthalt möglich.

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