Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege

Laut Pressemitteilung Nr. 017 vom 16.01.2017 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Wiesbaden waren im Dezember 2015 in Deutschland 2,86 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie weiter mitgeteilt wird, hat somit die Zahl der Pflegebedürftigen im Vergleich zum Dezember 2013 um 234.000 (+ 8,9 %) Pflegebedürftige zugenommen.

Häusliche Pflege sichert Versorgung von 73% der Pflegebedürftigen

Annähernd drei Viertel (73 % oder 2,08 Millionen) aller Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon wurden 1,38 Millionen Pflegebedürftige in der Regel allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 692.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, sie wurden jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste versorgt. Gut ein Viertel (27 % oder 783.000 Pflegebedürftige) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.

Wie die statistischen Zahlen belegen wird die Mehrzahl der Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld umsorgt. Um den Pflegealltag in der häuslichen Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen kann es sein, dass Veränderungen in der Wohnung oder im Haus notwendig sind. Dies hängt natürlich ganz davon ab, über welche körperlichen Einschränkungen Sie oder Ihre Angehörigen verfügen.

Viele Kleinigkeiten, die als gesunder Mensch nicht als Problem wahrgenommen werden, können sich für ältere Menschen oder Pflegebedürftige als eine „Stolperfalle“ in der Wohnung herausstellen. Meist lassen sich diese jedoch mit kleinerem Aufwand beheben.

Was können „Stolperfallen“ sein?

  • Teppichkanten
  • rutschende Teppiche
  • lose Kabel auf dem Fußboden
  • defekte Fußbödenloses Schuhwerk, wie zum Beispiel „Hauslatschen“
  • Türschwellen
  • eng gestellte Möbel
  • schlechte oder fehlende Beleuchtung ….

Brauchen Sie oder Ihr Angehöriger eine „leichte“ Unterstützung zum Bespiel bei der Körperpflege können schon kleine Veränderungen im Bad hilfreich sein: zum Beispiel ein Stuhl am Waschbecken, Haltegriffe und rutschhemmende Matten.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für die häusliche Pflege?

Wenn Umbaumaßnahmen in der Wohnung notwendig sind – und Sie in einer Mietwohnung leben – sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter, ob er einem Umbau zustimmt und er sich gegebenenfalls an den Kosten beteiligt.

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger anspruchsberechtigt sind, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen „Antrag auf Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)“ stellen. Lassen Sie sich vorab hierzu von Ihrer Pflegekasse beraten. Es ist auf jeden Fall ratsam den Bescheid der Pflegekasse vor Beginn der Umbaumaßnahme abzuwarten.

Der Zuschuss der Pflegekasse kann bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen. Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung zusammen ist die Obergrenze 16.000 Euro je Maßnahme.

Die häufigsten Umbauten für die häusliche Pflege sind:

  • im Badezimmer, wie zum Beispiel Ausbau der Badewanne und Einbau einer Dusche oder barrierefreier Zugang zur Dusche
  • die Türverbreiterungen für den Rollstuhl oder den Rollator
  • das Entfernen von Türschwellen
  • Einbau eines Treppenliftes

Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel können beantragt werden.

Hilfsmittel werden nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse und Pflegehilfsmittel bei Anspruchsberechtigung von der Pflegekasse übernommen.

Zu den Hilfsmitteln gehören zum Beispiel Rollatoren, Rollstühle, Gehhilfen, Badehilfen usw. Sie können verordnet werden, um zum Beispiel einer Behinderung vorzubeugen oder auszugleichen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern.

Pflegehilfsmittel dienen der Erleichterung der Pflege. Dazu gehören unter anderem Pflegebetten, Pflegebett-Tische, Waschsysteme, Produkte für die Hygiene im Bett und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Tipp: Zuschüsse für altersgerechte Umbauten können auch bei der KFW-Bank beantragt werden.