Wer zahlt für die Bestattung?
Kommt es zu einem Trauerfall in der Familie, ist es für viele Angehörige eine Herzensangelegenheit dem Verstorbenen einen würdigen Abschied zukommen zu lassen. Schnell können sich hierbei die Bestattungskosten auf mehr als 3.000 Euro summieren. Doch wer muss diese bezahlen?
Können die Verwandten keine einvernehmliche Lösung finden, gibt es zur Kostentragungspflicht einer Beerdigung klare gesetzliche Vorgaben in Deutschland. In erster Linie greift der Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“
Hierbei richtet sich die Kostentragungspflicht nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn der Verstorbene diese beispielsweise nicht durch Testament oder Erbvertrag anders bestimmt hat. Bei mehreren Erben sind es dementsprechend die Erben.
Mit der Annahme des Erbes übernehmen die Erben nicht nur das Vermögen des Verstorbenen, sondern auch die Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaft. Hierzu gehören auch die Beerdigungskosten. Erst wenn alle Verbindlichkeiten bezahlt sind, kann die noch verbliebene Erbschaft unter den Erben aufgeteilt werden.
Natürlich muss derjenige, der die Bestattung in Auftrag gegeben hat, die Rechnung vom Bestattungsunternehmen erst einmal begleichen. Die hierfür entstandenen Kosten können dann bei den Erben geltend gemacht werden.
Andere Regelungen ergeben sich, wenn beispielsweise der Erbe die Kosten nicht tragen kann oder kein Erbe vorhanden ist. Die Pflicht der Kostentragung wird dann weitergereicht und es greifen die Bestattungsgesetze der jeweiligen Bundesländer. Anstelle des Erben treten dann bestattungspflichtige volljährige Angehörigen, meist in der Reihenfolge
- Ehe- oder Lebenspartner (die Lebenspartnerschaft wird in den meisten Bundesländern der Ehe gleichgestellt)
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern
- Enkelkinder
Erst wenn es keinen zahlungsfähigen Erben oder Angehörigen gibt, übernimmt das zuständige Sozialamt die Kosten für eine Sozialbestattung. Die genauen Regelungen der Sozialbestattung können Sie im Sozialgesetzbuch XII nachlesen.