Was darf und kann eine 24h Betreuungskraft
24-Stunden-Betreuungskraft: Leistungen und Limitierungen
Den wohlverdienten Lebensabend im trauten Heim verbringen. Das Lieblingsbuch am knisternden Feuer des Kamins lesen. Bei einer Tasse Kaffee im Garten den Vögeln beim Singen lauschen oder mit den Enkelkindern spielen. Das ist der sehnlichste Wunsch vieler Senioren. Der Alltag im Pflegeheim hingegen wird vielfach als trist und grau beschreiben. Familienmitglieder und Freunde sind aufgrund beruflicher und eigener familiärer Verpflichtungen oft nicht in der Lage, eine adäquate Betreuung zu gewährleisten. Aus diesem Grund hegen die meisten Pflegebedürftigen den Wunsch nach einer zuverlässigen Betreuungskraft. Was eine solche im Volksmund genannte 24-Stunden-Pflege imstande ist zu leisten und wo ihre Grenzen liegen, wird in der folgenden Abhandlung thematisiert.
Begriffsdefinition „24-Stunden-Pflege & Betreuung“
Speziell aus dem osteuropäischen Ausland kommt eine Vielzahl an Pflegern, um in Deutschland als 24-Stunden-Betreuungskraft zu arbeiten. Oft sind sie keine ausgebildeten Krankenschwestern und dürfen daher laut Gesetz nicht jegliche anfallenden Arbeiten ausführen. Sie sind vielmehr als Haushaltshelfer und häusliche Betreuung zu verstehen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass es gemäß der EU-Arbeitszeitrichtlinie verboten ist, 24 Stunden am Tag zu arbeiten. Auch Betreuungskräfte benötigen Pausen und eine Nachtruhe, um die anspruchsvolle Arbeit qualitativ hochwertig auszuführen.
Es ist möglich, dass die Betreuungskraft mit der zu pflegenden Person in einem Haushalt lebt. Somit steht sie theoretisch rund um die Uhr zur Verfügung und ist beispielsweise in der Lage, bei einem Unfall den Notruf zu verständigen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen zu treffen.
Leistungsumfang und Grenzen
Die Ausführung von medizinischen Leistungen ist strikt untersagt, da es sich bei der 24-Stunden-Pflege zumeist um nicht medizinisches Personal oder um Menschen ohne formale Ausbildung als Altenpfleger handelt. Solche Tätigkeiten, die nach dem Sozialgesetzbuch 5 verschreibungs- oder verordnungspflichtig sind, müssen zwingend vom Personal eines Pflegedienstes übernommen werden. Dazu zählt exemplarisch das Verabreichen von Arzneimitteln oder das Setzen von Spritzen zur Schmerzlinderung. Es ist sinnvoll, den ambulanten Pflegedienst mit der häuslichen Betreuungskraft zu kombinieren. Hierdurch wird die umfassende Versorgung gewährleistet. Beide Pfleger kommunizieren miteinander und stimmen somit ihre Leistungen untereinander ab, um im individuellen Fall die bestmögliche Versorgung zu erbringen. Bei entsprechender Bedürftigkeit, also der Notwendigkeit von Hilfestellungen über mindestens 90 Minuten täglich, wird der Pflegedienst von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Zur Verdeutlichung sei noch einmal erwähnt, dass sobald eine medizinisch diagnostizierte Krankheit oder Behinderung vorliegt, ärztlicher Rat einzuholen ist. Trotz der Limitierungen stellt die Betreuungskraft eine immens wichtige Stütze im Alltag der pflegebedürftigen Person dar. Sie fungiert als Vertrauens- und Bezugsperson, Zuhörer, Ratgeber und mehr. Erlebnisse, welche insbesondere im Alter die Lebensqualität erhöhen, wie Ausflüge in den Zoo, Cappuccino trinken beim Lieblingsitaliener oder ein ausgedehnter Spaziergang im Park werden von ihr übernommen. Es folgt eine Übersicht der ausführbaren Leistungen
Grundtätigkeiten
- Begleitung bei Behördengängen oder zum Einkaufen
- Unterstützung bei Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten
- Vorlesen, Fernsehsendungen anschauen, Brettspiele spielen
- Mithilfe bei der Ausführung von Hobbys
- Gesellschaft leisten
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Putzen der Wohnung
- Essen zubereiten
- Wäsche waschen und bügeln
- Betten machen
- Pflege der Haustiere und des Gartens
- Erstellung von Speiseplänen
- Abwasch erledigen
Pflegerische Tätigkeiten
- Hilfe bei der Körperpflege (duschen, Zähne putzen, eincremen, rasieren, schminken)
- Unterstützung bei Toilettengängen
- Hilfe beim zu Bett gehen oder Aufstehen
- An- und Auskleiden
- Hilfestellung beim Gehen und Treppensteigen