Pflegegrad beantragen | aurea Pflegevermittlung
Wenn ein Familienmitglied immer mehr auf Hilfe angewiesen ist, können Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden.
Hierzu muss im ersten Schritt ein Antrag bei der Pflegekasse des Versicherten gestellt werden. Die Pflegekasse befindet sich bei der zuständigen Krankenkasse des Versicherten. Antragsteller ist immer die pflegebedürftige Person selbst. Als Angehörige können Sie beim Ausfüllen helfen oder auch das Ausfüllen übernehmen. Jedoch unterschreiben muss der Betroffene als Versicherter selbst. Ist dies aus bestimmten Gründen nicht möglich, muss der Bevollmächtigte für ihn unterzeichnen. Hierfür ist die Vorsorgevollmacht von Bedeutung. In diesem Fall legen Sie eine Kopie der Vollmacht dem Antrag als Anlage bei.
Der Antrag auf Pflegeleistungen kann formlos oder mit dem jeweiligen Vordruck der entsprechenden Pflegekasse erfolgen. Die Vordrucke sind in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen Kranken-/Pflegekasse abrufbar oder können auch telefonisch abgefordert werden.
In dem Vordruck werden zum Beispiel
- Angaben des Pflegebedürftigen (wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Adresse)
- zu einem vorhandenen Betreuer/Bevollmächtigten
- zu beantragten Leistungen wie beispielsweisePflegegeld – wenn die Pflege im häuslichen Umfeld durch eine oder mehrere private Pflegepersonen (Angehörige, Freunde, Nachbarn) oder eine 24 Stunden Pflegekraft übernommen werden soll
Pflegesachleistungen – wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden soll
Kombinationsleistungen – wenn Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden sollen
- zu den Pflegepersonen, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld ausschließlich durch eine oder mehrere private Personen durchgeführt werden soll
- zu einem eventuell bereits genutzten ambulanten Pflegedienst
- zum Hausarzt
- zur Bankverbindung, um bei Bewilligung die Leistungen zu erhalten
abgefragt.
Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigen, finden Sie Hilfe bei den Pflegestützpunkten in Ihrer Nähe. Hier werden Sie auch beraten und erhalten alle wichtigen Informationen. Sollten Sie sich schon für einen ambulanten Pflegedienst entschieden haben oder bereits nutzen, können Sie auch diesen um Unterstützung bitten.
Befindet sich der Pflegebedürftige in stationärer Behandlung im Krankenhaus, kann der Antrag auf Pflegegrad auch über den dortigen Sozialdienst ausgefüllt werden.
Nachdem der Antrag auf Pflegegrad gestellt ist, beauftragt die Pflegekasse meist den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) um die Begutachtung des Pflegebedürftigen durchzuführen. Hierzu mehr in unserem nächsten Blogbeitrag.