Persönliches Budget – Ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderung
Jeder Mensch weiß selbst am besten, was ihm gut tut und was eben nicht. Ein glückliches Leben setzt voraus, dass man selbst bestimmt Entscheidungen treffen kann. Aus diesem Grund ist es für Menschen mit Handicap wertvoll, das Persönliche Budget nutzen zu können. Mit der Fördermöglichkeit besteht die Chance auf ein unabhängiges Handeln und eigenständiges Verwalten des Budgets.
Persönliches Budget – Was ist das genau?
Im Jahr 2008 trat das Gesetz auf Leistungen zur Teilhabe durch ein Persönliches Budget in Kraft. Menschen mit Behinderung haben seitdem einen Rechtsanspruch auf diese Leistung. Das Ziel ist, Menschen mit Handicap ein autonomes Leben zu ermöglichen. Die Person bekommt keine Sachleistungen, sondern jeden Monat einen bestimmten Geldbetrag (=Persönliches Budget). Mit dieser Förderung bezahlt der Budgetnehmer die Leistungen, um am Leben teilhaben zu können. Der Mensch mit Handicap kauft seine Leistungen selbst ein und kann frei entscheiden, wo diese erworben werden. Das befreit dem Budgetnehmer davon, bestimmte Leistungen von Pflegedienstmitarbeitern annehmen zu müssen. In der Praxis ist es möglich, als Arbeitgeber zu agieren und selbst Assistenten einzustellen.
Wer hat Anspruch auf ein Persönliches Budget?
Einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen haben Erwachsene, Kinder und Jugendliche mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen. Auch Menschen, denen eine Behinderung droht, können diese Leistung nutzen.
Welche Leistungen können über das Budget finanziert werden?
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die für die Finanzierung über das Persönliche Budget gegeben sein müssen. Nur wiederkehrende und alltägliche Bedarfe sind finanzierbar. Folgende Dienstleistungen können aus dem Fördertopf des Budgets bezahlt werden:
- Leistungen zur Rehabilitation
- Hilfe zur Pflege
- Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
- Haushalt und Wohnen
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen der Krankenbehandlung
Was kann konkret mit dem Persönlichen Budget bezahlt werden?
Da gibt es eine Vielzahl an Leistungen. Ein Persönliches Budget ist eine individuell vereinbarte Leistung, die sich nach dem persönlichen Bedarf des Antragstellers richtet. Allein deswegen ist eine vollständige Auflistung nicht möglich. Hier einige Leistungen, die häufig im Rahmen des Persönlichen Budgets genutzt werden:
- 24-Stunden-Betreuung
- Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen
- Blindenführhund
- Unterstützung bei der Antragstellung eines behindertengerechten Fahrzeugs
- Fahrdienste
- Betreuung von Komapatienten
- Hilfe bei der Körperpflege
- Gebärdendolmetscher
- Tages- und Nachtpflege
- Freizeitgestaltung (Theater- oder Kinobesuche)
- Reha-Leistungen
- Intensivpflegebetreuung / Heimbeatmung
- Hilfe im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Putzen, Waschen)
- Urlaubsbegleitung
- Technische Arbeitshilfen
- zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
- Teilhabe bei Ausbildung und Arbeit (Begleitung für Kindergarten, Schule oder Ausbildung, Arbeitsplatzunterstützung)
- Betreutes Wohnen
In welcher Höhe werden die Leistungen gezahlt?
Da es sich um eine sehr individuelle Förderleistung handelt, kann die Höhe unterschiedlich ausfallen. Jede Person hat andere Bedürfnisse und andere gesundheitliche Einschränkungen. Demnach wird das Budget individuell verhandelt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass das Budget nicht höher sein darf als die Sachleistung. Ist der finanzielle Rahmen des Persönlichen Budgets ausgeschöpft, so kann der Budgetnehmer neue Fördermittel nachverhandeln und beantragen.
Wo wird der Antrag auf ein Persönliches Budget gestellt?
Auf diese Frage gibt es mehrere Antworten, denn zuständig können mehrere Leistungsträger sein. Welcher Leistungsträger zahlt, richtet sich ganz nach der benötigten Hilfe. Es kann auch vorkommen, dass mehrere Leistungsträger verantwortlich für die Budgetzahlung sind.
Dem Grunde nach gibt es 2 unterschiedliche Wege:
- Die Antragstellung erfolgt über den Rehabilitationsträger.
- Der Antrag auf ein Persönliches Budget wird beim zuständigen Leistungsträger gestellt (Krankenkasse, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, Jugendamt etc.).
Oftmals ist nicht nur ein Träger verantwortlich, aber es ist immer nur ein Amt der Ansprechpartner für den Budgetnehmer. Somit kann der Budgetnehmer nicht von einem zum anderen verwiesen werden.