Das Pflegezimmer – funktionell und dennoch gemütlich eingerichtet
Um den Pflegealltag in der häuslichen Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen, kann es sein, dass Veränderungen in der Wohnung oder im Haus notwendig sind. Einige Veränderungen können ohne großen Aufwand durchgeführt werden. Für notwendige Umbaumaßnahmen gewährt die Pflegekasse finanzielle Unterstützung von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag „Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege“.
Wenn sich die Bewegungsmöglichkeit immer mehr einschränkt oder Ihr Angehöriger immer mehr Zeit im Bett verbringen muss, ist es umso wichtiger, das Pflegezimmer entlastend und dennoch gemütlich einzurichten.
Das Pflegezimmer sollte groß genug sein, um sich darin mit Rollstuhl oder Rollator frei bewegen zu können. Ein Zimmer mit einem großen Fenster macht dieses nicht nur hell und freundlich, sondern bietet auch einen Ausblick „in das Leben nach draußen“. Die Toilette und das Bad sollten ungehindert erreichbar sein, hingegen kann für die Nacht ein Toilettenstuhl sehr hilfreich sein. Ebenso dürfen liebgewonnene Erinnerungsstücke wie beispielsweise Möbelstücke, Bilder und Fotos nicht fehlen. Fernseher und Radio sind ebenfalls wichtig.
In der Nähe des Bettes sollte eine vom Bett aus gut erreichbare Ablagemöglichkeit vorhanden sein, um Pflegeutensilien, Brille und Telefon abzulegen. Auch ein Lichtschalter oder verstellbare Leselampe sollte sich in Bettnähe befinden.
Großes Augenmerk sollte auf ein geeignetes Spezialbett (Krankenbett/Pflegebett) gelegt werden. So kann dies den Pflegealltag enorm erleichtern.
Vorteile eines Kranken-/Pflegebettes im Pflegezimmer
Ihr Angehöriger erhält mehr Eigenständigkeit. Die Liegefläche, Kopf- und Fußteil ist mehrfach verstellbar, welches eine optimale Liege- und Sitzposition ermöglicht. Die Höhenverstellung erleichtert nicht nur das Aufstehen und Hinsetzen, sondern unterstützt Sie oder Ihre 24 Stunden Pflegekraft, da so ein kräfteschonendes Pflegen möglich ist. Ein Seitenschutz sorgt dafür, dass Sie sich weniger Sorgen um Stürze aus dem Bett machen müssen. Das Bett ist auf Rollen und sollte nach Möglichkeit so gestellt werden, dass Sie es von drei Seiten gut erreichen können. Klassische Kranken-/Pflegebetten sind Einzelbetten.
Lebt Ihr Angehöriger in einer Beziehung und das gemeinschaftlich genutzte Schlafzimmer soll oder muss auch aus Platzgründen weiterhin genutzt werden, gibt es die Möglichkeit das vorhandene Ehebett mit einem speziellen Einlegerahmen auszustatten. Dieser Einlegerahmen besitzt alle Grundfunktionen eines Kranken-/Pflegebettes und ist sowohl für Einzel- als auch Doppelbetten erhältlich.
Was ist der Unterschied und wo wird ein Kranken-/Pflegebett beantragt?
Der Unterschied zwischen einem Kranken- und Pflegebett liegt darin, wer letztendlich die Kosten des Bettes trägt.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, spricht man von einem Krankenbett. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verordnung durch einen Arzt erfolgt und beispielsweise den Erfolg der Krankenbehandlung sichert. Wichtig ist, dass auf der Verordnung „behindertengerechtes Bett“ steht. Für die Verordnung ist kein Pflegegrad notwendig.
Hat Ihr Angehöriger bereits ein Pflegegrad ist die Pflegekasse oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) Ihr Ansprechpartner. Fällt die Zuständigkeit in diesen Bereich spricht man von einem Pflegebett. Die Bedingungen für die Genehmigung eines Pflegebettes sind im § 40 SGB XI geregelt.
Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse wer die Kosten übernimmt. Wichtig ist, dass die Genehmigung durch den jeweiligen Kostenträger vor Anschaffung des Kranken- oder Pflegebettes vorliegen muss.
Kranken-/Pflegebetten werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie selbstverständlich auch ein entsprechendes Kranken-/Pflegebett nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen selbst kaufen.
Die Auswahl der Kranken-/Pflegebetten ist groß, lassen Sie sich hierzu von Ihrem Arzt oder in einem Sanitätshaus beraten.