Beratung & Information zum Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit
In Deutschland steigt die Pflegebedürftigkeit von Jahr zu Jahr. Verständlich ist der Wunsch so lange wie möglich zu Hause wohnen zu bleiben und in der gewohnten Umgebung von vertrauten Menschen gepflegt zu werden. Doch die Pflege eines Angehörigen von heute auf morgen zu übernehmen ist keine leichte Aufgabe und viele Fragen sind zu klären.
Mit der Pflegereform wurden die Informationspflichten gegenüber den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erweitert bzw. präzisiert.
Jeder Pflegebedürftige hat per Gesetz (SGB XI) einen Anspruch auf eine professionelle und kostenlose Pflegeberatung, wenn Leistungen der Pflegeversicherung bewilligt wurden. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben. Als pflegender Angehöriger haben Sie einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn die pflegebedürftige Person hiermit einverstanden ist.
Wer bietet Beratung zur Pflege an?
Wenden Sie sich zuerst an die Pflegekasse Ihres Angehörigen. Dort wird man Ihnen einen Pflegeberater empfehlen können.
Beratungen bieten außerdem
– Pflegestützpunkte
– Sozialdienste der Krankenhäuser
– kommunale Stellen und Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände
– ambulante Pflegedienste
– selbständige Pflegeberater
Für Privatversicherte ist der bundesweite Ansprechpartner die Compass Private Pflegeberatung GmbH.
Warum eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Die professionellen Pflegeberater gehen auf den individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen ein. Sie helfen Ihnen den bestmöglichen Plan für die Versorgung Ihres Angehörigen zu entwickeln und die Pflege zu organisieren und umzusetzen. Sie beraten beispielsweise
– zur Beantragung des Pflegegrades oder Höherstufung
– zur Begutachtung durch den MDK
– zu den möglichen Leistungen der Pflegeversicherung (wie z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag)
– zu den Möglichkeiten der benötigten Pflegehilfsmittel
– zu notwendigen Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus und mögliche Zuschüsse hierfür
– zu Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege
Neben dem Recht auf Pflegeberatung besteht auch eine Pflicht. Dies gilt, wenn für die häusliche Pflege ausschließlich Pflegegeld und kein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen werden.
Hierfür gelten folgende gesetzliche Fristen:
– halbjährliche Beratung bei Pflegegrad 2 und 3
– vierteljährliche Beratung bei Pflegegrad 4 und 5
Sehen Sie diese gesetzliche Regelung nicht als Bevormundung, sondern als Hilfestellungen und Anleitung zur Verbesserung der häuslichen Pflege. Sollten Sie der Pflichtberatung nicht nachkommen, müssen Sie damit rechnen, dass das Pflegegeld gekürzt wird. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine freiwillige halbjährliche Pflegeberatung.
Wo findet die Beratung statt?
Die Beratung kann in den oben genannten Beratungsstellen, zu Hause oder auch telefonisch durchgeführt werden.