Krankenfahrt oder Krankentransport – Was ist zu beachten?

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens in eine Situation kommen, in der seine Mobilität beschränkt ist. Dann stellen sich den Betroffenen oft Fragen, zum Beispiel, wie kann ich jetzt zu Terminen oder zu Kliniken gelangen, was ist eigentlich der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport und wer übernimmt die Kosten? In diesem Text finden Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen.

Was ist ein Krankentransport?

Personen, die allein nicht zu Arzt oder Klinik kommen, werden mit einem Krankentransport befördert. Es findet eine medizinisch-fachliche Betreuung statt.

Was ist eine Krankenfahrt?

Eine Krankenfahrt findet, im Gegensatz zu einem Krankentransport, ohne medizinisch-fachliche Betreuung statt. Der Transport wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxen oder Privatfahrzeugen und ohne medizinische Ausstattung ausgeführt.

Wer kann einen Krankentransport nutzen?

Krankentransporte können in Anspruch genommen werden, wenn der Arzt die benötigte Verordnung ausgestellt hat. Mit dieser können die Kosten außerdem von der Krankenkasse übernommen werden. Bei Rettungsfahrten ist der Transport ohne Verordnung möglich.

Wer kann eine Krankenfahrt nutzen?

Auch für eine Krankenfahrt müssen Sie sich zuvor eine Verordnung bei Ihrem Arzt einholen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Wie bestellen Sie einen Krankentransport?

Krankentransporte können von Anbietern wie dem DRK, den Maltesern oder privaten Fahrdiensten bezogen werden. Auf der Website des Deutschen Roten Kreuzes finden Sie Möglichkeiten zur regionalen Suche.

Welche Beförderungsmittel werden für einen Krankentransport genutzt?

Es wird ein Krankentransportwagen benutzt, wenn Sie medizinisch-fachliche Betreuung oder bestimmte medizinische Ausrüstung brauchen. Fordern Sie über den Notruf einen Krankentransport, werden Sie mit einem Rettungswagen oder Rettungshubschrauber befördert.

Welche Beförderungsmittel werden für eine Krankenfahrt genutzt?

Folgende Fahrzeuge können eine Krankenfahrt ausführen:

  • eigener PKW
  • Mietwagen
  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Taxen

Kostenübernahme des Transportes

Die folgenden Bedingungen gelten nur für den Transport zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort und erlauben keine Umwege.

Kosten für gesetzlich Versicherte:
Die Fahrtkosten werden von der Krankenkasse teils übernommen, wenn Sie die entsprechende Verordnung von Ihrem Arzt vorlegen können. Die Verordnung ist die Bescheinigung dafür, dass die Fahrt medizinisch zwingend erforderlich ist. Möchten Sie zum Beispiel nur ein Rezept abholen, ist dies kein notwendiger Grund für einen Krankentransport und die Kosten können nicht übernommen werden.

Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt über den Dienstleister. Sie übernehmen grundsätzlich zehn Prozent der Fahrt, jedoch mindestens fünf und maximal zehn Euro. Handelt es sich um eine stationäre Behandlung erfolgt diese Zuzahlung nur bei der ersten und der letzten Fahrt.

Kosten für Privatversicherte:
Wenn Sie die Verordnung vom Arzt bekommen haben, gelten Sie zunächst als Selbstzahler. Prüfen Sie den Tarif bei Ihrer Krankenversicherung, die meisten Anbieter übernehmen den vollen Preis.

Kosten für Selbstzahler:
Die Kosten für Selbstzahler sind regional unterschiedlich, oft ist eine Grundgebühr von 100 bis 300 Euro fällig. Hinzu kommen Kosten pro gefahrenen Kilometer und Zuschläge je nach Tageszeit und Art des Tages. An Wochenenden oder Feiertagen ist die Pauschale höher.

Gesonderte Regelungen

Bei bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen können Sie ohne Erlaubnis der Krankenkasse eine Transportmöglichkeit nutzen. Für die Fahrt zu einer ambulanten oder stationären Reha-Maßnahme fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach. Rücktransporte aus dem Ausland werden meist generell nicht übernommen.