Ist Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad möglich?

JA, die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad ist seit Anfang 2016 unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Zum 1. Januar 2016 ist das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft getreten. Darin wird unter anderem geregelt, dass Betroffene, die nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind, nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation eine stationäre Kurzzeitpflege (Übergangspflege) in Anspruch nehmen können. Dies ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ergänzend dazu wurden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert.

Viele Angehörige kannten bis dahin das Problem, wenn beispielsweise die Mutter oder der Vater aus dem Krankenhaus entlassen wurde und keine Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld möglich war. Diese Versorgungslücke ist nun mit oben genanntem Gesetz geschlossen.

Der Anspruch gilt für maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr. Die Krankenkassen erstatten pflegebedingte Kosten bis zu 1.612 Euro. Die sogenannten Hotelkosten (Zimmer + Verpflegung) und mögliche Investitionskosten sind durch den Versicherten selbst zu tragen. Da die Kosten in den einzelnen Pflegeeinrichtungen sehr unterschiedlich sein können, ist zu empfehlen, sich vorab zu informieren und zu vergleichen, wie hoch die Eigenbeteiligung sein wird.

Die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad muss bei der Krankenkasse beantragt und von dieser bewilligt werden. Beantragt werden kann die Kurzzeitpflege durch die Versicherten selbst, einem Angehörigen oder einem Pflegedienst. Oftmals wird dies auch von den Mitarbeitern des Sozialdienstes im behandelnden Krankenhaus übernommen.

Wem eine schwere Operation bevorsteht, allein lebend ist und befürchtet, dass nach der OP noch weitere Hilfe benötigt wird, sollte sich bereits vor der Operation mit dem Sozialdienst im jeweiligen Krankenhaus in Verbindung setzen, um die mögliche Kurzzeitpflege bzw. Übergangspflege zu besprechen.